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"Quantität läßt
sich zählen.
Qualität zählt."
(Lothar Schmidt)
Ein Werk zur Produktion von Brettschichtholz unterliegt einer Fremdüberwachung durch ein
dafür zugelassenes Prüfinstitut. Um Brettschicht-
holzträger über 12,00 Meter Länge fertigen zu
dürfen, ist die sog. "Große Leimgenehmigung A"
zwingend erforderlich. Alle Werke der PHB sind
selbstverständlich im Besitz dieser "Grundvoraussetzung".

Auch verfügen alle Werke über alle für Deutschland erforderlichen Ü-Zeichen.

Zusätzlich sind beide Standorte im Besitz des
CE-Zeichens sowie auch einer PEFC-Zertifizierung.

Ausserdem verfügt das Werk Redekin über die Zulassung nach JAS (Japanese Agricultural Standards).